Am 14.6.2005 fand die Gründungsversammlung des Vereins zur Förderung des Instituts für Grundlagen des Rechts der Leipziger Juristenfakultät statt. Seine Aufgabe sieht der Verein in der ideellen und materiellen Förderung der wissenschaftlichen Arbeit des Instituts für Grundlagen des Rechts. Dies soll durch sachliche, finanzielle und wissenschaftliche Unterstützung der wissenschaftlichen Vorhaben des Instituts erreicht werden. Der Verein freut sich über jedes neue Mitglied.

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Foto: Colourbox

Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden. Die Mitgliedschaft wird erworben durch eine schriftliche, unterschriebene Beitrittserklärung und die entsprechende Bestätigung durch den Vorstand.

Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt (§ 1 Beitragsordnung):

  • 12,– € für Studierende
  • 60,– € für übrige natürliche Personen
  • mindestens 120,– € für juristische Personen

Auch Spenden sind herzlich willkommen.

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